Das lange Hin und Her, das Ausharren in der rechtlichen Grauzone ist in Deutschland endlich vorbei: In diesen Tagen gab es eine Einigung zwischen Google und deutschen Datenschützern. Deutsche Webmaster dürfen nun ohne Bedenken das mächtige Analyse-Tool von Google verwenden. Dazu müssen jedoch ein paar Dinge beachtet werden.
1. Vertrag mit Google Analytics unterschreiben
Die deutsche Bürokratie lässt grüßen: Nach Ansicht der deutschen Datenschützer ist die Analyse der Besucher einer Website ein Vergältnis zwischen Auftraggeber (dem Website-Betreiber) und dem Auftragnehmer (Google). Daher ist mit Google ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Das PDF-Dokument ausdrucken, ausfüllen, an Google schicken und auf seine Bestätigung warten.
2. IP-Adresse der Besucher anonymisieren
Durch eine Änderung im Einbindungsscript von Google Analytics werden die letzten zwei Stellen der IP-Adresse des besuchers verschleiert. Damit ist eine Anonymisierung des Besuchers gewährleistet. Dazu muss im Script die Funktion _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']); ergänzt werden. Komplett sieht der Code dann so aus (ihr müsst nur eure Google Analytics-Nummer eintragen):
<script type="text/javascript">
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push(['_setAccount', 'UA-XXXXXX-X']);
_gaq.push(['_trackPageview']);
_gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);
(function() {
var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();
</script>
3. Datenschutzhinweise aktualisieren
Der Besucher muss auch weiterhin in den Datenschutzhinweisen, die von jeder Unterseite aus erreichbar sein müssen, auf die Verwendung von Google Analytics hingewiesen werden. Google hat den bisher gebräuchlichen Mustertext aktualisiert und einen Hinweis auf ein Browser-Plugin ergänzt. Dieses Plugin ermöglicht die Deaktivierung von Google Analytics. Der Mustertext in seinem vollen Umfang (mit nötiger Verlinkung):
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringenDie im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
4. Altdaten löschen
Die neuen Änderungen sind für die deutschen Aufsichtsbehörden nur für neu erstellte Google Analytics Profile zulässig. Davor erstellte Profile sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unrechtmäßig erstellt worden und somit zu löschen.
